Das Staatssekretariat für Migration hat die Absicht, einen Schweizer, der sich an den Gräueln des IS in Syrien beteiligt, auszubürgern.
"(...) Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat letzte Woche ein Verfahren zur Ausbürgerung eines Schweizer Bürgers eingeleitet und dies im Amtsblatt des Bundes kundgetan. In der Bekanntmachung nennt die Behörde den Betroffenen mit vollem Namen; Christian I. aus Winterthur-Wülflingen, 19 Jahre alt. Er soll sich gemäss Presseberichten 2015 der Terrorgruppe Islamischer Staat angeschlossen und in Syrien mit einem abgehackten Kopf posiert haben. Wo er heute ist, weiss niemand. Der Journalist und Syrienkenner Kurt Pelda behauptete gegenüber dem Schweizer Fernsehen, der Mann sei tot.
Die Behörden aber wollen dennoch ganz sicherstellen, dass der mutmassliche Jihadist den Schutz der Eidgenossenschaft verliert. Gemäss Amtsblatt hat der Mann eine Frist von 30 Tagen, sich unter Vermerk K 700 514 beim Staatssekretariat für Migration in Bern-Wabern zu melden und zu erklären. Ansonsten wird seine Ausbürgerung Realität." (TA, 19.5.2016)
Ich bin der Meinung, dass die Schweiz die Verantwortung für kriminelle Mitbürger in keinem Fall einem anderen Land zumuten darf und selbst dafür zu sorgen hat, dass er andere nicht mehr gefährden kann. Eine Ausbürgerung ist eh rechtlich nicht möglich. – Sind Sie auch dieser Meinung? Begründen Sie bitte Ihre Antwort! Danke.
Hier versuche ich, ein wichtiges aktuelles Thema zu entwickeln – so, wie man das in einem BLOG eben macht. Am 26. Oktober 2019 hat nun dieser BLOG bereits 5000 (!) Leserinnen*.