Wer sich heute kritisch zur Ausländerkriminalität äussern möchte, muss sich dies zuweilen genau überlegen. Selbst statistisch belegbare Aussagen (Beispiel: In der Schweiz lebende Ausländer sind in Gefägnissen übervertreten.) müssen zuvor präzise abgewogen werden. Wer – basierend auf unserem Beispiel – sagt, Ausländer seien hierzulande folglich krimineller als Schweizer, riskiert bereits eine Rassismus-Anzeige. Die zur Selbstzensur führenden Mechanismen sind stossend. Sie entsprechen nicht dem ursprünglichen Sinn dieser Strafnorm, aber dazu geführt haben, dass es sich die Bürger*innen heute vielfach erst zweimal überlegen, bevor sie sich zu bestimmten Themen äussern.
Allein die latent Androhung einer Strafanzeige führt daher bei vielen Bürger*innen zu einer “Schere im Kopf” - ein Phänomen, von dem aus Diktaturen berichtet wird, das in der freien Schweiz aber eigentlich kein Thema sein dürfte. Wer nicht selbst Strafrechtsexperte ist und nicht genau Weiss, wo die Grenzen des Sagbaren verlaufen – was sich im Zuge der Entwicklung von Rechtslehre und Rechtsprechung auch ständig ändern kann – wird sich selbst wohl ein strengeres Schweigen auferlegen, als es das Gesetz effektiv fordern würde.