Zurzeit verleumden Politiker Menschen mit Beeinrächtigungen und bezichtigen diese des Sozialversicherungsbetruges.
Fakt ist: Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten heute in vielen Fällen gar keine IV-Leistungen mehr. Selbst wenn die behandelnden Fachärzten jemanden als arbeitsunfähig und die Arbeitslosenversicherung ihn als nicht vermittebar erachtet, gibt es oft keine Rente. Fälle von Sozialversicherungsbetrug sind deshalb äusserst selten. Es gibt kaum Verurteilungen. (Antwort des Regierungsrates des Kantons Thurgau: auf rund 80 Überwachungen mit Kosten von rund Fr. 800'000 gab es zwei Strafurteile und einen Strafbefehl mit einer Gesamdeliktssumme von Fr. 210'000). Selbst bei den wenigen Strafurteilen geht es um grenzwertige Urteile, den Betroffenen, die in der Regel im ersten Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind, wird vorgeworfen, sie hätten ihr Leiden übertrieben dargestellt.
Direkte Opfer dieser Verleumdungen sind Menschen, die noch so gerne arbeiten würden. Mit dem Entzug der Rentenleistungen verlieren diese die Chance auf Arbeit im geschützen Bereich. Sie werden krank und isolieren sich. Fachleute sprachen vom sozialen Tod. (Doris Brühlmeier Rosenthal, Fachärztin für Psychiatrie (Schweiz Ärzteztg.2017;98(24):785–787),
Der Protest der Behindertenverbände gegen diese Verleumdungen wird vom Bundesamt für Sozialverischerung und von den IV-Stellen schlichtweg ignoriert und findet auch in der Presse kein Gehör.
Indirekte Opfer dieser Politik sind auch die Steuerzahler der Zentrumsgemeinden. Diese tragen einen Grossteil des finanziellen Schadens dieser Ausgrenzungspolitik. Das was als Einsparungen der Versicherungen bezeichnet wird, sind reine Kostenverlagerungen auf die Steuerzahler.
Deshalb setzen Sie bitte ein Zeichen und stimmen Sie Nein zur Überwachung von Menschen, die vom Schicksal schon schwer getroffen sind. Wir alle profitieren davon, wenn es diesen besser geht. Am. 25. Nov. also ein klares Nein zur Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes.